U. Arndt - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / A. Dorn Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

- Alle Kassen, Privat und Selbstzahler -

Anfragen per Mail: info@kjp-arndt.de - telefonische Sprechzeiten: freitags von 08.30-12.00 Uhr - Tel.: 0355 29021982 - Fax: 0355 29021983
Rudolf-Breitscheid-Straße 1, 03046 Cottbus

ABRECHNUNG

Gesetzliche Krankenversicherungen
(Grundleistungen der gesetzlichen
Krankenversicherungen nach Indikation)
Private Krankenversicherungen
(Kostenerstattung nach
Versicherungsvertrag - i.d.R. nach
Klärung der Rahmenbedingungen einer
ambulanten Psychotherapie möglich)
Selbstzahler
(Nach Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) 

PATIENTEN

Behandelt werden können Kinder,
Jugendliche und Heranwachsende
bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Dies kann vor allem dann notwendig sein,
wenn sich das Verhalten oder auch Verhaltensweisen
bzw. das Erleben einer Person stark vom
Normalzustand unterscheiden oder es zu
Beeinträchtigungen in der Entwicklung
der Persönlichkeit kommt bzw. führen könnte.

STÖRUNGSBILDER

Schwerpunkte nach Altersgruppen:
Säuglinge/Kleinkinder: Ess-/Fütterstörungen,
Bindungsstörungen, Entwicklungsstörungen
Vorschulalter: Entwicklungsstörungen,
Verhaltensstörungen wie Aggressionen, Ängste
Schulalter: alle Auffälligkeiten, bspw. Lern-/
Leistungsstörungen, Ängste, Entwicklungsstörungen, AD(H)S,
Jugendliche: Anpassungs-/Selbstwertprobleme,
Essstörungen, Depressivität, Lern-/Leistungsprobleme,
Suchtverhalten, Aggressivität, deliquentes Verhalten

DIAGNOSTIK

Die Einschätzung einer Problemlage bzw.
Auffälligkeiten erfolgt über standardisierte Untersuchungsmethoden wie
Fremd- oder Selbstbeurteilungsskalen,
testpsychologische Untersuchungen
wie Leistungstests und
dem persönlichen Gespräch bzw. Verhaltensbeobachtungen.

THERAPIE

Ambulante Psychotherapien setzen sich aus einer probatorischen Phase des Kennenlernens, der Problembeschreibung und der Diagnostik (i.d.R. 5 Stunden) sowie der sich eventuell anschließenden Therapiephase zwischen 25 und 45 Stunden (Verhaltenstherapie) mit der jeweiligen Person und zusätzlichen Stunden mit Bezugspersonen zusammen. Bei Notwendigkeit einer Behandlung wird diese nach den probatorischen Sitzungen per Antrag einem Gutachter und der zuständigen Krankenkasse anonymisiert mitgeteilt.

KOOPERATION

Die  Zusammenarbeit  mit verschiedenen Kooperationspartner, Bezugspersonen und das Aufsuchen von Hilfesystemen kann gerade durch die vielfältigen Entstehungsfaktoren vieler Verhaltensauffälligkeiten ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Therapie sein. Ein eventueller Einbezug und die Zusammenarbeit  unterschiedlicher Proffessionen ist damit gerade bei Kindern und Jugendlichen gerade in dieser Lebensphase der Persönlichkeitsentwicklung für erfolgreiche therapeutische Interventionen wichtig.

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